LAG Berlin - Beschluss vom 06.08.1997
13 TaBV 3/97
Normen:
BetrVG §§ 79 § 80 Abs. 1, Abs. 2 § § 106, 111 § 112 ; BGB § 613a ;
Fundstellen:
AiB 1998, 167
AuR 1998, 492
AuR 1999, 71
BuW 1999, 35
NZA-RR 1999, 144
NZI 1999, 85
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 19.02.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 8 BV 51476/96

Betriebsrat: Anspruch auf Vorlage von Vertragsunterlagen über die Veräußerung von Betriebsvermögen sowie die Übertragung von Inbetriebnahme- sowie Gewährleistungspflichten gegenüber Kunden seines Geschäftsbereichs

LAG Berlin, Beschluss vom 06.08.1997 - Aktenzeichen 13 TaBV 3/97

DRsp Nr. 2002/6561

Betriebsrat: Anspruch auf Vorlage von Vertragsunterlagen über die Veräußerung von Betriebsvermögen sowie die Übertragung von Inbetriebnahme- sowie Gewährleistungspflichten gegenüber Kunden seines Geschäftsbereichs

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG Vertragsunterlagen über die Veräußerung von Betriebsvermögen sowie die Übertragung von Inbetriebnahme- sowie Gewährleistungspflichten gegenüber Kunden seines Geschäftsbereichs vorzulegen, zum Zwecke der Prüfung, ob Beteiligungsrechte des Betriebsrats gemäß §§ 111, 112 BetrVG in Betracht kommen, insbesondere ob in der Veräußerung ein Betriebs- oder Betriebsteilübergang zu sehen ist sowie Veränderungen in der betriebsverfassungsrechtlichen Organisation vorliegen und diese Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Betriebsrats und seiner Mitglieder haben können.

Normenkette:

BetrVG §§ 79 § 80 Abs. 1, Abs. 2 § § 106, 111 § 112 ; BGB § 613a ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der Antragsgegner und Beteiligte zu 2) dem Antragsteller und Beteiligten zu 1) bestimmte Verträge, die der Beteiligte zu 2) als Konkursverwalter der F mit der B, R, abgeschlossen hat, zur Verfügung zu stellen hat.