Betriebsrat: Anspruch auf Überlassung von Versorgungsauskünften
LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.1991 - Aktenzeichen 12 TaBV 14/90
DRsp Nr. 2002/6558
Betriebsrat: Anspruch auf Überlassung von Versorgungsauskünften
Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat jeweils ein Exemplar der einem ausgeschiedenen Arbeitnehmer gem. § 2 Abs. 6BetrAVG erteilten Versorgungsauskunft zur Verfügung zu stellen.