LAG Bremen - Beschluss vom 03.05.1996
4 TaBV 46/95
Normen:
BetrVG § 40 Abs. 1, Abs. 2, § 80 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
AiB 1997, 56
ARST 1996, 235
AuA 1997, 68
AuR 1996, 374
AuR 1997, 31
BB 1996, 2303
BetrR 1997, 40
LAGE § 40 BetrVG 1972 Nr. 50
NZA 1996, 1288
Vorinstanzen:
ArbG Bremen, vom 06.06.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 4a BV 61/95

Betriebsrat: Anspruch auf Sachmittel: Fachliteratur

LAG Bremen, Beschluss vom 03.05.1996 - Aktenzeichen 4 TaBV 46/95 - Aktenzeichen 4 TaBV 20/96

DRsp Nr. 2001/14415

Betriebsrat: Anspruch auf Sachmittel: Fachliteratur

1. a) Der Arbeitgeber muß jedem Betriebsratsmitglied gemäß § 40 BetrVG eine Sammlung der gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu überwachenden Gesetze und Verordnungen zur Verfügung stellen, und zwar stets in der neuesten Auflage, wenn seit der den Betriebsratsmitgliedern zur Verfügung stehenden Auflage sich wesentliche Änderungen in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen ergeben haben. b) Der "Kittner" "Arbeits- und Sozialgesetze" ist eine entsprechende vom Arbeitgeber zu bezahlende Sammlung. Der Arbeitgeber kann den Betriebsrat auch nicht auf die preiswertere "dtv-Ausgabe" der "Arbeitsgesetze" verweisen. 2. Einen neunköpfigen Betriebsrat ist auch ein Exemplar der neuesten Auflage des "Schaub" "Arbeitsrechtshandbuch" zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber kann nicht einwenden, er selbst habe den Schaub nicht zur Verfügung und aus Gründen der "Waffengleichheit" dürfe dem Betriebsrat deshalb das Werk ebenfalls nicht zur Verfügung gestellt werden.