A.
Die Beteiligten streiten im Beschwerdeverfahren. noch darum, ob und inwieweit, der Betriebsrat (Antragsteller) das im Betrieb der Arbeitgeberin (Antragsgegnerin) eingerichtete Bürokommunikationssystem "eMail" zur Informationserteilung an die Arbeitnehmer nutzen kann.
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