I.
Die Beteiligten streiten über Informations- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei der Verteilung von Aktienoptionen.
Antragsteller ist der im Betrieb der Antragsgegnerin gewählte Betriebsrat. Der Betrieb besteht aus zwei Betriebsteilen in N.... Es handelt sich um den einzigen Betrieb der Antragsgegnerin. Der frühere weitere Betrieb in A... existiert nicht mehr. Ein Gesamtbetriebsrat besteht daher nicht mehr.
Im Geschäftsjahr 1999/2000 hat die Muttergesellschaft der Antragsgegnerin nach ihrem "Long Term Incentive Plan" Aktienoptionen an etwa 60 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Antragsgegnerin ohne Mitwirkung des Antragstellers verteilt.
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