LAG Nürnberg - Urteil vom 22.01.2002
6 TaBV 19/01
Normen:
BetrVG § 80 Abs. 2 § 87 Abs. 1 Nr. 10 ;
Fundstellen:
ARST 2002, 151
AiB NL 2002, 13
AuR 2002, 151
DB 2002, 488
LAGE § 611 BGB Mitarbeiterbeteiligung Nr. 3
LAGE § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 17
NZA-RR 2002, 247
Vorinstanzen:
ArbG Nürnberg, vom 23.02.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 10 BV 169/00

Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Gewährung von Aktienoptionen der ausländischen Muttergesellschaft an nicht leitende Arbeitnehmer

LAG Nürnberg, Urteil vom 22.01.2002 - Aktenzeichen 6 TaBV 19/01

DRsp Nr. 2002/17011

Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Gewährung von Aktienoptionen der ausländischen Muttergesellschaft an nicht leitende Arbeitnehmer

»Bei der Gewährung von Aktienoptionen der ausländischen Muttergesellschaft an nicht leitende Arbeitnehmer kann dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zustehen. Der Betriebsrat hat zur Prüfung der Frage, ob ein Mitbestimmungsrecht besteht, Anspruch darauf, daß ihm die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die als Gesellschafter der deutschen GmbH fungierende Muttergesellschaft ihre Geschäftsführer über die Verteilungsgrundsätze unterrichten will.«

Normenkette:

BetrVG § 80 Abs. 2 § 87 Abs. 1 Nr. 10 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten über Informations- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei der Verteilung von Aktienoptionen.

Antragsteller ist der im Betrieb der Antragsgegnerin gewählte Betriebsrat. Der Betrieb besteht aus zwei Betriebsteilen in N.... Es handelt sich um den einzigen Betrieb der Antragsgegnerin. Der frühere weitere Betrieb in A... existiert nicht mehr. Ein Gesamtbetriebsrat besteht daher nicht mehr.

Im Geschäftsjahr 1999/2000 hat die Muttergesellschaft der Antragsgegnerin nach ihrem "Long Term Incentive Plan" Aktienoptionen an etwa 60 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Antragsgegnerin ohne Mitwirkung des Antragstellers verteilt.