Betriebsrat: Anhörungsanspruch vor Ausspruch einer Änderungskündigung
LAG Hamm, Urteil vom 15.07.1997 - Aktenzeichen 6 Sa 403/97
DRsp Nr. 2001/14499
Betriebsrat: Anhörungsanspruch vor Ausspruch einer Änderungskündigung
1. Der Betriebsrat ist vor dem Ausspruch einer Änderungskündigung zu hören. Dabei ist er über das Änderungsangebot umfassend zu informieren. Dem Betriebsrat ist daher auch die Vergütung mitzuteilen, die der Arbeitnehmer auf dem neuen Arbeitsplatz erhalten soll.2. Unterrichtet der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht darüber, dass er im Falle der Ablehnung des Änderungsangebots eine Beendigungskündigung aussprechen will, liegt keine ordnungsgemässe Anhörung zu dieser Kündigung vor.