LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 22.01.1996
11 Sa 1870/94
Normen:
BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 17.10.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 2534/93

Betriebsrat: Anhörung durch Arbeitgeber - unvollständige Unterlagen

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.01.1996 - Aktenzeichen 11 Sa 1870/94

DRsp Nr. 2001/15154

Betriebsrat: Anhörung durch Arbeitgeber - unvollständige Unterlagen

Hört der Arbeitgeber den Betriebsrat zu einem komplexen Kündigungssachverhalt unter Vorlage umfangreicher schriftlicher Unterlagen einschließlich einer mehrseitigen Abmahnung mit zahlreichen detailliert geschilderten Schlechtleistungen schriftlich an, so kann diese Anhörung dann nicht ordnungsgemäß sein, wenn eine ausführliche schriftliche Stellungnahme des betroffenen Arbeitnehmers zu der Abmahnung dem Betriebsrat nicht vorgelegt wird.

Normenkette:

BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 3 ;

Hinweise:

Hinweise:

Siehe hierzu die aufhebende Entscheidung des BAG vom 06.02.1997 - 2 AZR 265/96 = DRsp-ROM Nr. 1997/4024 -.

Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main, vom 17.10.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 2534/93