I.
Der Beteiligte zu 1) sowie die Beteiligte zu 4) sind Mitglieder des aus neun Personen bestehenden Betriebsrates bei der Beteiligten zu 3). Seit dem 04. Mai 1994 war der Beteiligte zu 1) freigestelltes Betriebsratsmitglied. In der Betriebsratssitzung vom 28. September 1994 wurde der Antrag gestellt, über die Betriebsratsfreistellung neu zu entscheiden, obwohl in der Betriebsratseinladung ein solcher Tagesordnungspunkt nicht enthalten war. In geheimer Wahl erhielt der Beteiligte zu 1) zwei Stimmen und die Beteiligte zu 4) sechs Stimmen, während eine Stimme ungültig war.
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