LAG Brandenburg - Beschluss vom 02.08.2001
3 TaBV 4/01
Normen:
BetrVG § 24 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
AuA 2002, 238
Vorinstanzen:
ArbG Senftenberg - 3 BV 21/00 - 22.11.00,

Betriebsrat: Amtsniederlegung durch Mitglied

LAG Brandenburg, Beschluss vom 02.08.2001 - Aktenzeichen 3 TaBV 4/01

DRsp Nr. 2002/16835

Betriebsrat: Amtsniederlegung durch Mitglied

Auch wenn noch eine Belegschaft vorhanden ist, kann das einzige noch im Amt verbliebene Betriebsratsmitglied durch Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber das Betriebsratsamt wirksam niederlegen.

Normenkette:

BetrVG § 24 Abs. 1 Nr. 2 ;

Hinweise:

Hinweise:

Die Sache ist anhängig beim BAG unter dem Aktenzeichen 7 ABR 48/01 -.

Vorinstanz: ArbG Senftenberg - 3 BV 21/00 - 22.11.00,
Fundstellen
AuA 2002, 238