LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 04.03.1993 - Aktenzeichen 12 TaBV 142/92
DRsp Nr. 2001/14571
Betriebsrat: Abwahl / Nachwahl von Freigestellten
1. Die Abwahl Freigestellter nach Verhältniswahlgrundsätzen und die Nach-(Neu-) -wahl einzelner freizustellender Betriebsratsmitglieder ist zulässig.2. Der Minderheitenschutz ist in solchen Fällen ausreichend gewahrt, wenn geheim gewählt und ein 3/4-Quorum erreicht ist. Es bedarf mithin keiner Gesamt- (Neu-) -wahl aller Freizustellenden.