LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 04.03.1993
12 TaBV 142/92
Normen:
BetrVG §§ 19 27 Abs. 1 Abs. 2 § 38 Abs. 2 ;
Fundstellen:
AiB 1993, 655
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main,

Betriebsrat: Abwahl / Nachwahl von Freigestellten

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 04.03.1993 - Aktenzeichen 12 TaBV 142/92

DRsp Nr. 2001/14571

Betriebsrat: Abwahl / Nachwahl von Freigestellten

1. Die Abwahl Freigestellter nach Verhältniswahlgrundsätzen und die Nach-(Neu-) -wahl einzelner freizustellender Betriebsratsmitglieder ist zulässig. 2. Der Minderheitenschutz ist in solchen Fällen ausreichend gewahrt, wenn geheim gewählt und ein 3/4-Quorum erreicht ist. Es bedarf mithin keiner Gesamt- (Neu-) -wahl aller Freizustellenden.

Normenkette:

BetrVG §§ 19 27 Abs. 1 Abs. 2 § 38 Abs. 2 ;
Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main,
Fundstellen
AiB 1993, 655