Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vom 21. April 2010 -
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die von der Beklagten am 12. November 2009 ausgesprochene Kündigung nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu 75 % und der Kläger zu 25 % zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und die Erteilung eines Zwischenzeugnisses.
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