LAG Düsseldorf - Urteil vom 25.09.2001
6 Sa 1496/00
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wuppertal, vom 24.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 303/00

Betriebsbedingte Kündigung/anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit

LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.09.2001 - Aktenzeichen 6 Sa 1496/00

DRsp Nr. 2003/4675

Betriebsbedingte Kündigung/anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit

»Zu den Anforderungen an die Darlegungslast des Arbeitgebers hinsichtlich des Ausschlusses einer anderweitigen zumutbaren (ggf. auch höherwertigen) Beschäftigungsmöglichkeit bei Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers aufgrund unternehmerischer Entscheidung.«

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer auf betriebsbedingte Gründe gestützten Kündigung.