Die Parteien streiten über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nach einer Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung und dem Wegfall dieses Kündigungsgrundes während der laufenden Kündigungsfrist infolge Betriebsveräußerung.
Die 1947 geborene Klägerin war seit dem 11.08.1980 bei der Firma D. W., D. K. GmbH & Co. KG als Montage- und Maschinenarbeiterin im Werk R. tätig. Insgesamt wurden in diesem Werk 100 Arbeitnehmer mit der Herstellung von Werkzeugen und schwerpunktmäßig der Produktion von Rohrzangen beschäftigt.
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