Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26.06.2020 -
Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung und um Schadensersatzansprüche
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