1) Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lingen vom 23.10.2014 -
2) Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des Insolvenzverwalters im Rahmen einer Massenentlassung.
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