I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 21. Februar 2013 -
II. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 11.017,50 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung der Beklagten gegenüber der Klägerin sowie die Höhe der an die Klägerin zu zahlenden Vergütung.
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