Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 4. Juni 2014 -
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung.
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