1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.09.2008 - 3 Ca 4953/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers.
Der Beklagte ist der Insolvenzverwalter der Gemeinschuldnerin. Dort war der Kläger aufgrund schriftlichen Arbeitsvertrages (Bl. 11 d. A.) als angelernter Arbeiter beschäftigt. Der Kläger ist verheiratet und hat 3 Kinder. Er wurde von der Gemeinschuldnerin mit Emaillierarbeiten im Akkord beschäftigt. Am 15.05.2007 wurde Insolvenz beantragt; am 01.06.2007 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt (Beschluss des Amtsgerichts Köln Bl. 15 f. d. A.).
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