Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.07.2010 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren ausschließlich noch um die Wirksamkeit einer dem Kläger am 29.04.2009 durch den Beklagten, den Insolvenzverwalter seiner bisherigen Arbeitgeberin, zum 31.07.2009 gegenüber ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung.
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