Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.07.2008 in Sachen
16 Ca 1904/08 abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in erster Linie um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung.
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