LAG München - Urteil vom 14.06.2007
3 Sa 1237/06
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 § 15 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 25.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 34 Ca 18731/06

Betriebsbedingte Kündigung bei Wegfall des Arbeitsplatzes - kein Beschäftigungsbedarf trotz Zwischenbeschäftigung für die Zeit des Sonderkündigungsschutzes

LAG München, Urteil vom 14.06.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 1237/06

DRsp Nr. 2007/17786

Betriebsbedingte Kündigung bei Wegfall des Arbeitsplatzes - kein Beschäftigungsbedarf trotz Zwischenbeschäftigung für die Zeit des Sonderkündigungsschutzes

»Wird eine Arbeitnehmerin, deren bisheriger Arbeitsplatz weggefallen ist, für die Dauer des besonderen Kündigungsschutzes für Wahlbewerber gem. § 15 Abs.3 KSchG und der Kündigungsfrist nach einer im Anschluss an den genannten Schutzzeitraum ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung mit anderen als den bisherigen Aufgaben beschäftigt, steht dies dem für die Rechtswirksamkeit der Kündigung erforderlichen Wegfall des Beschäftigungsbedarfs nicht entgegen.«

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 § 15 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochenen ordentlichen Kündigung sowie um die von der Klägerin begehrte Weiterbeschäftigung bis zum Abschluss des Rechtsstreits.