Die Berufung des Klägers gegen das am 19.10.2010 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 28.09.2010, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung der Beklagten vom 26.04. zum 30.11.2010 wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung.
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