Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 07.01.2009 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung, die Pflicht zur Weiterbeschäftigung und einen Vergütungsanspruch für den Monat November 2008.
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