Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 30. September 2008 - 4 Ca 110/08 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Rechtmäßigkeit einer dem Kläger von den US-Streitkräften am 26. Februar 2008 zum 30. September 2008 ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung.
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