I.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 16.12.2010 -
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung.
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