ArbG Oberhausen, vom 28.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1272/09
Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsaufgabe; unbegründete Feststellungsklage zum Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlendem Nachweis eines Betriebsübergangs
LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2010 - Aktenzeichen 12 Sa 703/10
DRsp Nr. 2010/18837
Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsaufgabe; unbegründete Feststellungsklage zum Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlendem Nachweis eines Betriebsübergangs
1. § 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB setzt nicht voraus, dass die Betriebsveräußerung der tragende Beweggrund für die Kündigung gewesen ist. Vielmehr ist die "Betriebsaufgabe"-Kündigung des Veräußerers gegenüber dem Erwerber (relativ) unwirksam, wenn es objektiv und (regelmäßig) bis zum Kündigungstermin zu einem Betriebsübergang gekommen ist.2. Der "Fortsetzungsanspruch" richtet sich auf Weiterbeschäftigung und unterliegt - anders als der Wiedereinstellungsanspruch" - keinen Einschränkungen nach § 242BGB.3. Im Licht des EuGH-Urteils vom 12.02.2009, C-466/07 Klarenberg, ist nach Art. 1 Abs. 1 b der EGRL 2001/23 notwendig, aber auch ausreichend, dass der Erwerber einen Betriebsteil des Veräußererbetriebs dergestalt in seinen Betrieb integriert, dass dessen operative und funktionelle Ressourcen beibehalten und diese innerbetrieblich gleichartig, wenn auch womöglich zu einem anderen unternehmerischem Geschäftsziel, wirtschaftlich genutzt werden. Der Betriebsteilübergang scheitert nicht ohne weiteres daran, dass der Erwerber ein anderes Wertschöpfungsziel verfolgt und seine "Nachfolge" mit einem anderen Betriebskonzept bzw. Betriebszweck einhergeht.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.