ArbG Oldenburg, vom 08.04.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 31/94
LAG Niedersachsen, vom 20.12.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Sa 1175/94
Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen
BAG, Urteil vom 07.03.1996 - Aktenzeichen 2 AZR 180/95
DRsp Nr. 1996/21240
Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen
»1. Ist in einem Kündigungsrechtsstreit entschieden, daß das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgelöst worden ist, so kann der Arbeitgeber eine erneute Kündigung nicht auf Kündigungsgründe stützen, die er schon zur Begründung der ersten Kündigung vorgebracht hat und die in dem ersten Kündigungsschutzprozeß materiell geprüft worden sind mit dem Ergebnis, daß sie die Kündigung nicht rechtfertigen können (Bestätigung des Senatsurteils vom 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143 = AP Nr. 113 zu § 626BGB).2. Zur Frage der sozialen Rechtfertigung (§ 1 Abs. 2KSchG) einer aus Witterungsgründen ausgesprochenen Kündigung.«