LAG Hamm, vom 18.01.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 768/95
ArbG Bochum, vom 16.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2494/94
Betriebsbedingte Änderungskündigung
BAG, Urteil vom 24.04.1997 - Aktenzeichen 2 AZR 352/96
DRsp Nr. 1999/8278
Betriebsbedingte Änderungskündigung
"1. Ein Änderungsangebot zur Lage der Arbeitszeit einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin, das im Verhältnis zu Vollzeitbeschäftigten gegen § 2BeschFG verstößt, führt zur Sozialwidrigkeit der entsprechenden Änderungskündigung.2. Zur sogenannten freien Unternehmerentscheidung bei der Arbeitszeitgestaltung."