1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. Mai 2014 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Saarbrücken (
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über restliche Vergütungsansprüche der Klägerin für den Zeitraum von Mai 2013 bis Februar 2014.
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