Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte dem Kläger eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gewähren muß.
Der Vorstand des Beklagten hatte am 6. Dezember 1978 einen nicht allgemein förmlich bekanntgemachten Vorstandsbeschluß zur "Verleihung von Versorgungsrechten nach beamtenrechtlichen Grundsätzen an Verbandsbedienstete" gefaßt, in dem es u.a. heißt:
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|