LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.06.2011
13 Sa 255/11
Normen:
BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; BetrVG § 5 Abs. 3; SprAuG § 28 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 15.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 55 Ca 17670/09

Betriebliche Übung für leitende Angestellte; Klage des Vorsitzenden des Gesamtsprecherausschusses der leitenden Angestellten auf Jubiläumsgeld

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.06.2011 - Aktenzeichen 13 Sa 255/11

DRsp Nr. 2011/15906

Betriebliche Übung für leitende Angestellte; Klage des Vorsitzenden des Gesamtsprecherausschusses der leitenden Angestellten auf Jubiläumsgeld

Auch leitende Angestellte können Ansprüche aus einer betrieblichen Übung herleiten.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 15. Dezember 2010 - 55 Ca 17670/09 - wird auf ihre Kosten bei einem Streitwert von 6.345,00 EUR in der II. Instanz zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; BetrVG § 5 Abs. 3; SprAuG § 28 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um eine Jubiläumszahlung an den Kläger anlässlich des 25. Dienstjubiläums am 01.10.2006. Der Kläger ist der Vorsitzende des Gesamtsprecherausschusses der leitenden Angestellten bei der Beklagten.