ArbG Bautzen, vom 12.02.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 7327/00
Betriebliche Übung bei gemeinnützigem Verein
LAG Chemnitz, Urteil vom 06.03.2002 - Aktenzeichen 2 Sa 248/01
DRsp Nr. 2003/4650
Betriebliche Übung bei gemeinnützigem Verein
»Ein Kreisverband des DRK, der den DRKTV+O anwendet, kann sich - anders als ein öffentlicher Arbeitgeber - nicht auf den für den öffentlichen Dienst geltenden Grundsatz beziehen, wonach Ansprüche i. d. R. nicht aufgrund einer Betrieblichen Übung entstehen können.«