Die Parteien streiten um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Klägers gegen die Erben eines ehemaligen Arbeitskollegen (im Folgenden: Erblasser), der den Kläger auf dem Betriebsgelände ihres gemeinsamen Arbeitgebers geschädigt hat.
Dem liegt folgender von Anfang an bzw. im Laufe des Rechtsstreits durch nur pauschales Bestreiten seitens des Klägers unstreitiger bzw. unstreitig gewordener Sachverhalt zugrunde:
Am 30. Mai 1994 fuhr der Erblasser auf das Fabrikgelände des gemeinsamen Arbeitgebers mit einem Mountainbike. Um ca. 14.50 Uhr, 40 Minuten vor Ende der täglichen Arbeitszeit, pumpte er einen Fahrradreifen bzw. -schlauch mit der betriebseigenen Pressluftanlage auf. Ob er dabei einen selbst hergestellten Adapter benutzte, ist streitig. Der Schlauch platzte mit einem lauten Knall, welchem der zufällig vorbeikommende Kläger ausgesetzt wurde. Daraufhin arbeitete der Kläger nicht mehr bei seinem damaligen Arbeitgeber wegen eines Hörschadens.
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