Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.04.2008 in Sachen
Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft über die Höhe der ihr nach der Alters-, Invaliden- und Witwenrente der Firma B zustehenden Invalidenrente zum Stand 01.08.2007 zu erteilen.
Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die sich daraus ergebende Betriebsrente ab August 2007 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 1/3 und der Beklagte 2/3 zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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