LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 06.02.2013
6 Sa 869/12
Normen:
BetrAVG § 16 Abs. 3 Nr. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Offenburg - 5 Ca 410/11 - 16.05.2012,

Betriebliche Altersversorgung; Zulässige Reduzierung der Rentenanpassung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.02.2013 - Aktenzeichen 6 Sa 869/12

DRsp Nr. 2013/13903

Betriebliche Altersversorgung; Zulässige Reduzierung der Rentenanpassung

1. Bei der Übernahme von Regelwerken außerhalb des Anstellungsvertrages handelt es sich im Zweifel um dynamische Verweisungen. 2. Die Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien erstreckt sich auch auf Betriebsrentner. 3. Aus der Dynamik der Verweisung kann sich die Berechtigung zur reduzierenden Anpassung einer Betriebsrente ergeben.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach vom 16.05.2012 - 5 Ca 410/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 16 Abs. 3 Nr. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, in welcher Höhe die laufende betriebliche Altersversorgung des Klägers zu erhöhen ist.

Der Kläger, geboren am 31. März 1946, war bei der A (A), der Rechtsvorgängerin der Beklagten, in deren Außenstelle "B" (B) vom 1. Juni 1974 an als unkündbarer Angestellter im öffentlichen Dienst beschäftigt. Ab dem 1. Dezember 1994 wurde der Kläger mit Arbeitsvertrag vom 29. August 1994, 20. November 1994 (Bl. 6, 7 d.A.) ebenfalls unkündbar weiterbeschäftigt. Im Arbeitsvertrag ist unter anderem bestimmt:

§ 1 Vertragsgegenstand

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