Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger zustehenden betrieblichen Altersversorgung.
Der am 8.8.1936 geborene Kläger war in der Zeit vom 1.7.1954 bis zum 30.6.1982 bei der Beklagten beschäftigt. Er ist 1996 als anerkannter Schwerbehinderter aus dem Berufsleben ausgeschieden und bezieht seit dem 1.9.1996 die gesetzliche Altersrente.
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