betriebliche Altersversorgung: Versicherungsbeginn bei Direktversicherung
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.02.1990 - Aktenzeichen 7 Sa 105/89
DRsp Nr. 2002/7870
betriebliche Altersversorgung: Versicherungsbeginn bei Direktversicherung
Zur Frage des Versicherungsbeginns bei Zusage des Arbeitgebers, werde nach einer bestimmten Betriebszugehörigkeit zugunsten des Arbeitnehmers eine Lebensversicherung abschließen.