LAG Düsseldorf - Urteil vom 16.10.2012
17 Sa 461/11
Normen:
BetrAVG § 1 Abs. 1; BGB § 242;
Vorinstanzen:
ArbG Solingen, vom 11.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 960/10

Betriebliche Altersversorgung; Rechtsmissbrauch der Anspruchstellung nach jahrelangen gravierenden Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers

LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2012 - Aktenzeichen 17 Sa 461/11

DRsp Nr. 2012/23582

Betriebliche Altersversorgung; Rechtsmissbrauch der Anspruchstellung nach jahrelangen gravierenden Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers

Jahrelange gravierende Pflichtverletzungen können den Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen die vom Arbeitnehmer geltend gemachten Versorgungsansprüche begründen. Die bewiesene Betriebstreue muss sich nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellen. Für die Beurteilung sind weder die Schädigung als solche noch die Schadenssumme entscheidend. Es ist eine Gesamtabwägung vorzunehmen. Es kann auch eine teilweise Versagung der Versorgungsansprüche mit dem Inhalt gerechtfertigt sein, dass die Zeit der Treuepflichtverletzung für die Versorgungshöhe unberücksichtigt bleibt (BAG Urteil vom 19.06.1980 - 3 AZR 137/79 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG; BAG Urteil vom 08.02.1983 - 3 AZR 463/80 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Treuebruch); zuletzt aber offen gelassen: BAG Urteil vom 08.05.1990 - 3 AZR 152/88 - AP Nr. 10 zu § 1BetrAVG (hier: 33 Jahre korrekte Vertragserfüllung im Verhältnis zu Pflichtverletzungen über fünf Jahre).

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 11.02.2011 - 4 Ca 960/10 lev- teilweise abgeändert:

1. 2. 3. 4. 5.