Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts in Gießen vom 03. Mai 2011 - 4 Ca 14/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin als Unterstützungskasse der Beklagten von dieser Zuwendungen und Zuschüsse für die Auszahlung von Betriebsrenten an ehemalige Beschäftigte der Rechtsvorgängerin der Beklagten verlangen kann.
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