betriebliche Altersversorgung: Klage auf Feststellung, dass Insolvenzschutz besteht
LAG Köln, Urteil vom 04.12.1996 - Aktenzeichen 7 Sa 1068/94
DRsp Nr. 2001/5933
betriebliche Altersversorgung: Klage auf Feststellung, dass Insolvenzschutz besteht
1. Ein Arbeitnehmer kann auf Feststellung klagen, dass eine Versorgungszusage seines Arbeitgebers i.S. von § 7BetrAVG insolvenzgeschützt ist.2. Eine betriebliche Altersversorgung i.S. der §§ 1 und 7BetrAVG kann auch vorliegen, wenn die Versorgungszusagen des Arbeitgebers aufgrund Verzichts des Arbeitnehmers auf Gehaltsbestandteile gegeben wurde.