LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 07.02.1996
8 Sa 226/95
Normen:
BetrAVG § 1 ;
Fundstellen:
NZA-RR 1996, 466
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 17.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 502/94

betriebliche Altersversorgung: Inhalt einer Versorgungsordnung - Anrechnung umgerechneter Versorgungsansprüche

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.02.1996 - Aktenzeichen 8 Sa 226/95

DRsp Nr. 2001/15147

betriebliche Altersversorgung: Inhalt einer Versorgungsordnung - Anrechnung umgerechneter Versorgungsansprüche

1. Eine Versorgungsordnung darf vorsehen, dass ein Kapitalbetrag aus einer früheren Versorgungszusage nach versicherungsmathematischen Grundsätzen in eine Monatsrente umgerechnet und diese auf die Betriebsrente - der späteren Versorgungsordnung - angerechnet wird. 2. Die Anrechnung bleibt auch zulässig, wenn der ursprüngliche Kapitalbetrag mittlerweile überschritten "aufgerechnet" ist, weil die Anrechnung länger dauert als - versicherungsmathematisch - bei der Umrechnung zugrundegelegt wurde.

Normenkette:

BetrAVG § 1 ;
Vorinstanz: ArbG Kassel, vom 17.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 502/94
Fundstellen
NZA-RR 1996, 466