ArbG Kassel, vom 17.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 502/94
betriebliche Altersversorgung: Inhalt einer Versorgungsordnung - Anrechnung umgerechneter Versorgungsansprüche
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.02.1996 - Aktenzeichen 8 Sa 226/95
DRsp Nr. 2001/15147
betriebliche Altersversorgung: Inhalt einer Versorgungsordnung - Anrechnung umgerechneter Versorgungsansprüche
1. Eine Versorgungsordnung darf vorsehen, dass ein Kapitalbetrag aus einer früheren Versorgungszusage nach versicherungsmathematischen Grundsätzen in eine Monatsrente umgerechnet und diese auf die Betriebsrente - der späteren Versorgungsordnung - angerechnet wird.2. Die Anrechnung bleibt auch zulässig, wenn der ursprüngliche Kapitalbetrag mittlerweile überschritten "aufgerechnet" ist, weil die Anrechnung länger dauert als - versicherungsmathematisch - bei der Umrechnung zugrundegelegt wurde.