1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 19.5.2011 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin beginnend ab 1.7.2010 eine monatliche Betriebsrente i. H. v. 113,66 EUR brutto zu bezahlen, zahlbar jeweils am Monatsende des Folgemonats.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Zahlung einer Betriebsrente.
Die am ... 1945 geborene Klägerin trat am 01.11.1981 bei der H. B. eG, die am 01.01.1999 mit der Beklagten fusionierte, als Bankkauffrau ein. Das Arbeitsverhältnis der Parteien endete altershalber mit Ablauf des 30.06.2010.
In der "Versorgungsordnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" der Beklagten vom 1. September1991 (im Folgenden: Versorgungsordnung) heißt es u. a.:
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|