Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin von der Beklagten eine betriebliche Witwenrente beanspruchen kann.
Die am 12.07.1957 geborene Klägerin ist die Witwe des am 03.12.1937 geborenen und am 26.03.1998 verstorbenen H J Dieser war bei der Beklagten vom 01.07.1970 bis zum 30.11.1996 beschäftigt und erhielt ab 01.12.1996 von der Beklagten eine monatliche Firmenrente in Höhe von 665 DM nach der in Form einer Betriebsvereinbarung abgeschlossenen Versorgungsordnung in der Fassung vom 01.04.1982 (VO).
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