ArbG Bonn, vom 24.08.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 194/95
betriebliche Altersversorgung: gesetzlicher Mindestanspruch und individualrechtlicher Anspruch
LAG Köln, Urteil vom 06.03.1996 - Aktenzeichen 7 Sa 999/95
DRsp Nr. 2001/6081
betriebliche Altersversorgung: gesetzlicher Mindestanspruch und individualrechtlicher Anspruch
§ 2 Abs. 1BetrAVG schreibt nicht eine Kürzung vor, sondern gewährt nur einen gesetzlichen Mindestanspruch im Falle vorzeitigen Ausscheidens, so dass günstigere Regelungen des Arbeitgebers wirksam sind.