LAG München - Urteil vom 27.06.1995
6 Sa 920/92
Normen:
BetrAVG § 2 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 01.10.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 4164/92

betriebliche Altersversorgung: Errechnung - Kürzung

LAG München, Urteil vom 27.06.1995 - Aktenzeichen 6 Sa 920/92

DRsp Nr. 2002/15089

betriebliche Altersversorgung: Errechnung - Kürzung

Zur Errechnung und Kürzung einer betriebliche Altersrente nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf eine Höhe, die dem Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit zu der bis zum Erreichen der Altersgrenze möglichen Arbeitszeit entspricht.

Normenkette:

BetrAVG § 2 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG München, vom 01.10.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 4164/92