Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 12. Mai 2011 - 11 Ca 6516/10 - abgeändert:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.141,88 EUR (in Worten: Siebentausendeinhunderteinundvierzig und 88/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus 3.448,74 EUR (in Worten: Dreitausendvierhundertachtundvierzig und 74/100 Euro) brutto seit Klagezustellung und aus 3.705,66 EUR (in Worten: Dreitausendsiebenhundertfünf und 66/100 Euro) brutto seit Zustellung der Klageerweiterung zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01.01.2011 einen weiteren monatlichen Differenzbetrag in Höhe von 168,61 EUR (in Worten: Hundertachtundsechzig und 61/100 Euro) brutto als weitere Betriebsrente, jeweils zu verzinsen mit 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 02. des Folgemonats zu zahlen.
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