Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts in Offenbach vom 26. Mai 2010 -
Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Rente des Klägers unter Ausschluss der außerordentlichen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze des Jahres 2003 zu berechnen ist.
Die Beklagte hatte aufgrund einer Rahmenvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung zum 01. Januar 1993 für diese Flugsicherungsaufgaben von der Bundesanstalt für Flugsicherung bzw. dem Luftfahrtbundesamt übernommen.
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