1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26.05.2011 -
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 996,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 19.05.2010 zu zahlen.
3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, nach Maßgabe der bestehenden Versorgungsordnung vom
01. Juli 1995 der Firma DI GmbH M, an die Klägerin eine Monatsrente in Höhe von derzeit 261,14 € zu zahlen.
4. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 95 % und die Beklagte zu 5 %.
6. Die Revision wird nicht zugelassen.
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