1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.12.2010 -
2. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Berechnung der von der Beklagten zu leistenden Betriebsrente.
Die Klägerin, geboren am 4. Februar 1946, war bei der Beklagten vom 1. Oktober 1966 bis zum 31. Dezember 2006 als Arbeitnehmerin beschäftigt. Seit dem 1. Januar 2007 bezieht die Klägerin gesetzliche Altersrente für Frauen.
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