LAG München - Urteil vom 27.09.1995
7 Sa 700/95
Normen:
BetrAVG § 2 Abs. 1 § 6 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 17.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 4941/94

betriebliche Altersversorgung: Betriebsrente - Berechnung bei vorzeitigem Ausscheiden

LAG München, Urteil vom 27.09.1995 - Aktenzeichen 7 Sa 700/95

DRsp Nr. 2002/15087

betriebliche Altersversorgung: Betriebsrente - Berechnung bei vorzeitigem Ausscheiden

Zur Berechnung einer Betriebsrente, wenn der Anspruch von der Bedingung abhängig des Ausscheidens aus dem Dienst unmittelbar mit 65 bzw. 60 Jahren abhängig ist, der Arbeitnehmer aber bereits bei im Alter von 45 Jahren ausgeschieden ist.

Normenkette:

BetrAVG § 2 Abs. 1 § 6 ;

Hinweise:

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 18.03.1997 - 3 AZR 759/95 DRsp-ROM Nr. 1997/4722 -.

Vorinstanz: ArbG München, vom 17.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 4941/94